Tierarztpraxis Premenreuth Hund | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteTierarztpraxis Premenreuth 3 Pferde von Agnieszka Bialobrzeska | zur Startseite
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Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzt:innen

Liebe Tierbesitzer:innen,

 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden. Leider kursieren gerade in den Medien Szenarien um eine Verdopplung der Gebühren, das ist so nicht richtig. Es ist richtig, dass in der Gebührenordnung beispielsweise die Grunduntersuchung von Hund und Katze gleichgestellt wurde, aber in unserer Praxis war dies bereits gängige Praxis, da der Arbeitsaufwand personell und zeitlich vergleichbar ist. In Summe ist der Anpassungsbedarf bei etwa 20%, das behinhaltet auch, das einzelne Leistungen günstiger angeboten werden.

 


Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig

 

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitten wir Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt.

Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.

 

Mehr Gehalt für Tiermedizinische Fachangestellte und Auszubildende

 

Seit dem 01. Oktober 2022 gilt darüber hinaus ein deutlich verbesserter Tarifvertrag für unsere Angestellten. Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Anpassung des Mindestlohns stiegen die Gehälter in den ersten acht Berufsjahren der Tarifgruppe I um durchschnittlich 19 %. Bereinigt um den Mindestlohneffekt erfolgt eine Anpassung der Gehälter in einer Größenordnung von durchschnittlich 10,8 %. Die Gehälter der Tarifgruppen II und III werden – wie bisher - im festgelegten Abstand von 12% (TG II) bzw. 22% (TG III) zum jeweiligen Berufsjahr der Tarifgruppe I erhöht. Deutliche Signale gibt es auch in Richtung Auszubildende. Die Ausbildungsvergütungen stiegen im 1. Ausbildungsjahr von 700 auf 790 Euro, im 2. Jahr von 750 auf 870 Euro und im 3. Jahr von 800 auf 950 Euro.

 

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

 

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 08. Oktober 2022

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