Notdienst

Im Notfall sind wir mit unserem Team gerne für Sie da. Melden Sie sich aber unbedingt telefonisch bei uns unter 09681 9196299 an. Bevor Sie uns kontaktieren, bitten wir Sie zu überlegen, ob es sich wirklich um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt. Zudem sind wir am Notdienstring der nördlichen Oberpfalz beteiligt.

 

Außerhalb der Praxiszeiten (siehe ganz unten auf dieser Seite) beantwortet unser Anrufbeantworter Ihren Anruf. Bitte hinterlassen Sie uns bei dringenden Notfällen eine Nachricht, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

 

Bitte beachten Sie, dass wir seit Februar 2020 gesetzlich verpflichtet sind, einen pauschale "Notdienstgebühr" in Höhe von 50 € netto (= 59,50 € brutto) zu erheben. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden. Bei notwendigen Besuchen in Pferdeställen kommt zudem noch ein Wegegeld in Höhe von 3,50 € je Doppelkilometer (zzgl. Umsatzsteuer und mindestens 13 €) hinzu. Dies ist in §9 der Gebührenordnung geregelt.

 

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Während unserer regulären Sprechstunden abends bzw. am Wochenende wird keine Notdienstgebühr erhoben.

 

Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es uns Tierärzten auch in Zukunft möglich bleibt, bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn selbstverständlich stehen unseren Angestellten für Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Tierarztpraxen nicht kostendeckend.